Die Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode trägt mit dem Kirchenkreisvorstand und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis. Er wird geleitet vom Kirchenkreissynodalvorstand.



(1) Die Kirchenkreissynode berät und beschließt über die dem Kirchenkreis nach den §§ 3 und 4 obliegenden Aufgaben:


§ 3: Der Kirchenkreis soll die Arbeit der Kirchengemeinden fördern und sie zur gemeinsamen Erfüllung besonderer kirchlicher Aufgaben veranlassen. Er leistet den Kirchengemeinden Verwaltungshilfe.


§ 4: Der Kirchenkreis hat übergemeindliche Aufgaben insbesondere auf den Gebieten der Verkündigung, des Erziehungs- und Bildungswesens, der Diakonie und Mission sowie der ökumenischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen.
Der Kirchenkreistag beobachtet das kirchliche öffentliche Leben im Kirchenkreis und gibt Anregungen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden. Er nimmt die Tätigkeitsberichte des Superintendenten oder der Superintendentin, des Kirchenkreisvorstandes und der Ausschüsse des Kirchenkreistages zur Beratung entgegen.

(2) Die Kirchenkreissynode hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Beschlussfassung des Haushaltsplanes einschließlich Stellenplan,
  2. Festsetzung über die von den Kirchengemeinden zu leistenden Abgaben und    Umlagen sowie die Erhebung von Kirchensteuern auf Grund gesetzlicher Vorschriften und Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen für den Kirchenkreis,
  3. Festlegen der Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel,
  4. Stellenrahmenplan aufgrund der Vorschriften über die Stellenplanung,
  5. Schaffung von Einrichtungen im Kirchenkreis (z.B.: Diak. Werk),
  6. Abnahme und Entlastung der Jahresrechnungen des Kirchenkreises,
  7. Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Kirchenkreissynode, des Kirchenkreisvorstandes und ein Mitglied des Sprengelbeirates,
  8. Anträge an die Landessynode.


Um die vielfältigen Aufgaben der Kirchenkreissynode sachgerecht erfüllen zu können, bildet die Kirchenkreissynode aus ihrer Mitte für bestimmte Aufgaben Ausschüsse, die er durch sachkundige Kirchenglieder ohne Stimmrecht ergänzen kann. Sie finden die Ausschüsse in der linken Leiste auf dieser Seite.