Kommunikation mit Taubblinden

Wenn jemand gleichzeitig in seiner Fähigkeit zu sehen und zu hören beeinträchtigt ist, so ist er – je nach Umfang seiner Beeinträchtigung – hörsehbehindert oder taubblind.
Der Zeitpunkt des Eintritts der Sinnesbeeinträchtigung hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Menschen, auf seine Kommunikationsfähigkeit und auf seine Lebensperspektive.


 

Viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner haben das Bildungszentrum in Hannover Kirchrode besucht. Sie haben dort je nach Art der Behinderung verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten erlernen können: das Lormen, das Fingeralphabet, die Blindenschrift, das Gebärden und die Verständigung über Bezugsobjekte. Dabei sind die Hände die entscheidende Kommunikationsbrücke. Sie nehmen die Funktion der Augen, Ohren und der Stimme wahr.

So kommen zu mir hörbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner mit Sehresten. Mit ihnen verständige ich mich über Gebärden. Eigennamen können durch von Fingern geformte Buchstaben angezeigt werden. Einige Hörbehinderte haben ihren Sehrest inzwischen verloren. Sie legen ihre Hände auf meine Hände und fühlen die Gebärden und gespellten Buchstaben ab.

Andere hör-und sehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner benutzen die Lormsprache. Finger und Handfläche sind dann so etwas wie eine Schreibmaschine. Fingerregionen und Handflächen stehen für bestimmte Buchstaben des Alphabets. Per Fingerbetastung wird das System zur Kommunikationsbrücke.

Hör- und sehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner mit ausreichenden Hörresten, können teilweise aus ihrem Alltag erzählen, Lieder mitsingen oder einen Rhythmus aufnehmen. Mit den Händen ertasten sie Gegenüber und Umgebung.